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13. Juli 2007

Islamische Freischule: Vier Klassenlehrer hören auf

Vier Klassenlehrer der Klassen 1-5 an der Al-Mustafa-Schule in Järfälla haben aufgrund unerträglicher Arbeitssituationen ihre Jobs aufgegeben. Gestern stand Schulbetreiber Kamal Moubadder wegen seiner Befürwortung der Sharia-Gesetze in den Medien.

Die Lehrer durften unter anderem nicht über Sexualkunde sprechen, wie in schwedischen Schulen normalerweise obligatorisch.

"Ich konnte nicht dazu stehen, was die Betreiber der Schule von uns wollten," sagte einer der Lehrer. Staffan Kihlström berichtet in einem Artikel in Dagens Nyheter, dass der reluigiöse Druck der Eltern der Kinder sehr gross sei. So sei beispielsweise üblich, dass Mädchen ab der dritten Klasse Schleier tragen müssten.

Ein Lehrer berichtet, dass die Kinder sehr isoliert lebten und eigentlich keinen Kontakt mit der schwedischen Gesellschaft bekämen, was auch nicht von den Eltern erwünscht sei.

Betreiber der Schule ist die ASIP Skola AB, eine Aktiengesellschaft, die ihre Post unter c/o Moubadder erhält. Die schwedische Schulbehörde Skolverket hatte schon 2003/2004 auf mehrere Mängel an der Schule aufmerksam gemacht.

So kritisierte Skolverket, dass viele Lehrer keine schwedische Lehrerausbildung hätten und dass die für das schwedische Schulwesen grundlegenden Dokumente den Lehrern zu wenig bekannt seien. Skolverket hatte auch bemängelt, dass zentrale Momente in den praktisch-ästhetischen Fächern nicht gelehrt würden. Ein weiterer Kritikpunkt galt en Kriterien für Notengebung, die in mehreren Punkten mit den national festgelegten Kriterien nicht übereinstimmten.

Die Schulleitung und die Schulbetreiber haben daraufhin Massnahmen ergriffen, um den Mängeln abzuhelfen.

Doch Moubadders radikale Auslegung des Koran und seine Auffassung, dass ein gläubiger Muslim die Gesetze Allahs vor die Gesetze der Menschen stellen müsse, gibt Befürchtungen Anlass, dass genau dies den Kindern an der Al-Mustafa-Schule eingebläut wird. Skolverket hat eine neuerliche Prüfung angekündigt, die noch vor dem Ende der Ferien fertig sein soll.

7. Mai 2007

Får man prata med Irans utrikesminister - ja, men

Den islamiska republiken Irans utrikesminister Manouchehr Mottakis är på Sverige-besök. Han för samtal med Carl Bildt och näringsminister Maud Olofsson. Fredrik Reinfeldt tar inte emot för att göra en tydlig markering.

Utanför Utrikespolitiska institutet och Försvarshögskolan hundratals demonstranter. En man har gripits. Exil-iranier är mycket kritisk till besöket.

Det är nyheten.

Frågan är om man ska ha officiella samtal med en representant för Irans nuvarande regering som har gjort sig skyldig till brott mot de mänskliga rättigheterna och som förtrycker stora delar av sitt eget folk?

Det är så lätt att skrika NEJ, inte ska representanter av en demokratisk regering träffa politiker som borde ställas inför internationella eller nationella domstolar eftersom de har människors liv på sitt samvete. Tidigare gjorde jag också det.

Man SKA föra en dialog och man SKA mycket tydligt markera att man har andra värderingar, att man ser mycket allvarligt på brott mot mänskliga rättigheter och att man pga detta INTE gör affärer på alla plan. Man SKA kräva att tortyr avskaffas. Det är inga roliga samtal med dessa herrar, men de är nödvändiga. Man skördar inte heller framgångar. Mottakis kommer inte att säga, "Jaha, det har jag aldrig tänkt på. Vi ska omdelbart släppa tusentals fångar som vi fängslade pga deras politiska eller religiösa tro eller deras sexuella läggning [Iran har dödsstraff för homosexuella]."

Men han får veta vad vi tycker. Maud Olofsson skulle jag gärna höra vad hon säger efter samtalet. Mottakis kommer med största säkerhet inte skaka hand med en kvinna. Han vill ju inte smutsa ner sig.

23. Januar 2007

Skolverket: Verbot von Schleiern verstößt gegen Schulgesetz

Am 08.03.2006 wandte sich die Mutter eines 7-Jährigen Mädchens an Skolverket. Grund: die Minervaschule in Umeå hatte es dem Mädchen untersagt, während des Schultages einen Schleier zu tragen. Die Schule war der Ansicht, dass das Tragen des Schleiers gegen geltende Ordnungsregeln verstoße, die auch das Tragen von Schirmmützen oder Mützen untersagte.

Nun hat die schwedische Schulbehörde heute mitgeteilt, dass das ausgesprochene Verbot gegen das geltende Schulgesetz verstoße. Wenn die Schule dem Mädchen untersage, einen Schleier zu tragen, würde das Kind aufgrund seiner Religion vom Unterricht ausgeschlossen. Die Mutter hatte das Kind nach der Entscheidung an einer anderen Schule angemeldet.

Die Minervaschule hatte versucht damit zu argumentieren, dass lediglich Erwachsene das recht besitzen würden, ihre Kleidung aufgrund religiöser Überzeugungen zu wählen. Besonders für junge Mädchen bedeute das Tragen religiös motivierter Kleidung eine Unterdrückung des eigenen Bestrebens nach Freiheit und des Willens, eigene Entscheidungen zu treffen.

Skolverket wies diese Begründung zurück. Die Minervaschule wird von einer der prominentesten Anwältinnen Schwedens vertreten, Elisabeth Fritz, die sich besonders für Mädchen und Frauen einsetzt, die in Fragen der Ehre von ihrer Familie unterdrückt und verfolgt werden.

Elisabeth Fritz führt in ihrer Begründung des Widerspruchs gegen die erste Entscheidung Skolverkets unter anderem an, dass Frankreich am 15.03.2004 ein Gesetz eingeführt habe, dass religiöse Kleidung und religiöse Symbole in allgemeinbildenden Schulen verbiete. Am 29.06.2004 hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg der Universität Istanbul Recht gegeben, das Tragen von Kopftüchern aus religiösen Gründen zu untersagen. Elisabeth Fritz schrieb, es sei merkwürdig, dass europäische Richter keinen Verstoß gegen europäische Konventionen feststellten, schwedische Behörden aber der Ansicht seien, dass sie sich über solche Entscheidungen hinwegsetzen könnten.

2003 hatte Skolverket in einem anderen Fall einer Göteborger Schule recht gegeben, die das Tragen von Burkas während des Unterrichts untersagt hatte. Damals hatte die Behörde gesagt, dass auch wenn die Burka eine religiöse Stellungnahme ausdrücken würde, so müsse man den pädagogischen Auftrag der Schule höher einschätzen. Fritz schliesst daraus, dass Skolverket durch diese Entscheidung durchaus eingeräumt hätte, dass man die Religionsfreiheit in allgmeinbildenden Schulen einschränken könne.

Die heutige Begründung von Skolverket gibt es auf Schwedisch als PDF-Dokument auf der Homepage der Behörde.

Elisabeth Fritz erwägt nun, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. "Die Entscheidung von Skolverket kann gegen die Europäische Konvention verstoßen. Ich treffe täglich Klientinnen, die den Schleier nicht mehr tragen wollen, es aber nicht dürfen, und in diesem Fall geht es darum, dass die Schule sich um die Interessen eines Kindes gekümmert hat und darauf hat Skolverket keine Rücksicht genommen," sagte Fritz der Zeitung Svenska Dagbladet.