Sie geistert seit Monaten durch die schwedische Presse und firmiert nurmehr als "die Deutsche", wobei man sich als Deutscher die Frage stellt, ob man ähnlich "die Kurdin" oder "die Afrikanerin" schreiben würde. Deutsch und böse geht im Jahr 2008 für viele noch gut zusammen. Die anderen Konstruktionen wären politisch unkorrekt und politisch nicht korrekt sein,das kann man den Schweden nun wohl nicht vorwerfen. Schwamm drüber.
Einer deutschen Staatsbürgerin, Anfang 30, wird seit heute der Prozess gemacht. Sie wird angeklagt, Anfang des Jahres in Arboga, einem kleinen Nest in Värmland, vermutlich aus rasender Eifersucht eine schwedische Frau Anfang 20 und deren beiden kleinen Kinder, 1 und 3 Jahre alt mit einem Hammer attackiert zu haben.
Die beiden Kinder starben noch auf der Stelle. Die Mutter überlebte und wird jetzt als Zeugin aussagen.
Motiv: "Die Deutsche" hatte ein Verhältnis mit dem Freund der jungen Schwedin. der hatte sich jedoch dann von der älteren Frau getrennt und wohnte nun mit der Schwedin zusammen.
In diesem Fall gibt es keine eindeutigen Beweise wie etwa gegen Anders Eklund. Keine DNA, kein Geständnis der mutmasslichen Täterin. 56 Zeugen werden aufmarschieren. "Die Deutsche" ist gesehen worden, am Tag vor der Tag, am Tag nach der Tat und danach. Ihre Aussagen sind wirr und unzusammenhängend und können nicht ganz stimmen.
Aber es gibt keine Tatwaffe und die Schuhe, mit denen sich jemand im Blut der kleinen Kinder bewegt hat, wurden nicht im Besitz der Angeklagten gefunden. Es gibt aber ein Foto, auf dem die Angeklagte die Schuhmarke trägt.
In Arboga liegt ein langer Prozess in der Luft, der möglicherweise mit einem schalen, übel schmeckenden Freispruch endet, wenn es den Ermittlern nicht doch noch gelingt, die "Deutsche" eindeutig an die Tat zu binden. Das überlebende Opfer könnte hierbei eine entscheidende Rolle spielen, wenn ihre Erinnerung an die grausame Tat wieder zurückkehrt.
23. Juli 2008
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1 Kommentar:
...oder einem fragwürdigen Schuldspruch.
Die Beweislage ist ausgesprochen dünn, und die belastenden Indizien sind auch nicht widerspruchsfrei. Dass man über 2000 Seiten Anklageschrift zusammengetragen hat, zeigt, wie verzweifelt die Staatsanwaltschaft ist. Sie haben keinen anderen Verdächtigen, und weil die wasserdichten Beweise fehlen, bauen sie eben einen Indizienprozess mit allem, was sie finden konnten. Das meiste davon ist aber kaum stichhaltig - bei Tätergegenüberstellungen tendieren Menschen dazu, den zu erkennen, den sie erkennen wollen.
Es würde natürlich nur zu gut ins Bild passen, dass sie es war, da sie offenkundig schon vorher wirres Verhalten an den Tag gelegt hat.
Aber dass jemand so schön als Täter passen würde, macht ihn noch lange nicht zu einem. Im Zweifel für den Angeklagten, denke ich, auch wenn man natürlich lieber Klarheit hätte, wer es denn nun wirklich war.
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