In zweiter Instanz entschied gestern ein Gericht in Stockholm, dass zwei Männer (in den schwedischen Medien "Stureplanprofile" genannt) yzu je vier Jahren Haft wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt werden.
In der ersten Instanz waren die Männer frei gesprochen worden. Sie hatten eine 19-Jährige, mit der sie schon früher Sex gehabt haben, gegen ihren Willen vergewaltigt und der jungen Frau dabei insgesamt 48 Verletzungen vor allem im Unterleib, u.a. schwere Blutungen im Analbereich zugefügt.
Die Frau hatte unmittelbar nach der Tat die Notrufzentrale verständigt, was das Gericht gestern als schwerwiegenden Beweis betrachtete. Die Männer hatten behauptet, dass die Frau freiwillig die Verletzungen zugelassen habe. Man hätte auch früher schon gewalttägigen Sex gehabt und sei sich einig gewesen.
Das Urteil erregt in Schweden grosse Aufmerksamkeit, weil lediglich in 10% aller Fälle Vergewaltigungen auch zu Verurteilungen führen. Viele Beobachter sehen ein eventuell bahnbrechendes Urteil, das Vergewaltigungsopfern Hoffnung macht, dass ein Nein auch Nein bedeutet und dass das schwedische Rechtswesen dies nun auch ausdrücklich so festlegt.
In Deutschland wären die beiden Täter nicht mit vier Jahren davongekommen. Das Strafgesetzbuch sieht beim Tatbestand der schweren Vergewaltigung eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor. Höchststrafe sind 15 Jahre.
Das Gericht in Stockholm sprach in dem vorliegenden Fall die Mindeststrafe von vier Jahren aus. Höchststrafe für schwere Vergewaltigung in Schweden sind zehn Jahre.
17. Oktober 2007
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