28. Mai 2007

Schwedische Sozialbehörde sagt "ja" zur Züchtung von Menschen als Lebensretter

Die Überschrift ist provokativ, mir fiel nichts Besseres ein. Das Thema ist ethisch-moralisch gesehen hochbrisant.

Darf man, um das Leben von todkranken Kindern zu retten, durch Genmanipulation Kinder zeugen, die den Kranken als lebensnotwendige Spender von Blut, Knochenmark oder Organen dienen?

Die oberste schwedische Sozialbehörde hat heute morgen dazu ja gesagt.

Die Familie Richardson hat nach der heutigen Entscheidung zumindest wieder eine Hoffnung, dass ihr vierjähriger Sohn weiterleben könnte. Das Paar hat zwei Kinder, die beide die Anlagen einer höchst seltenen Stoffwechselkrankheit. Bricht die Krankheit aus, gibt es keine Überlebenschance. Der 11-Jährige Sohn des Paars ist bereits blind, taubstumm und gelähmt. Bei dem Vierjährigen ist die Krankheit noch nicht ausgebrochen. Nun können die Richardsons mit der Hilfe der Forschung ein gentechnisch maßgeschneidertes Kind zeugen (lassen). Aus dem Mutterkuchen und der Nabelschnur werden Blutzellen gewonnen, die dem Vierjährigen zugeführt werden.

Ein neues Gesetz aus dem Juli 2006 macht nun möglich. dass man ein idealtypisches Kind zeugt - der Embryo wird erst dann in die Gebärmutter eingesetzt, wenn Tests die idealtypische Spenderkonstellation ermittelt haben.

Der Mensch darf in die Zeugung eingreifen. Aber NUR dann, wenn das Gesetz haarscharf definiert, wann das erlaubt ist. Die medizinischen Eingriffe dürfen dann in keinem Fall eine Gefahr für das neue Kind bedeuten. Im Fall der Familie Richardson scheint das nicht der Fall zu sein. Deshalb ist die Entscheidung richtig und vertretbar.

Allerdings wird mir ein mulmig dabei, wie man in nichtdemokratischen Ländern möglicherweise die technologisch-medizinischen Möglichkeiten dazu ausnutzen könnte (oder schon ausnutzt), um Organspender zu züchten oder Kinder, die besonders hübsch werden und/oder klug, die man dann als Exportartikel auf den illegalen Adoptionsmarkt bringen kann.

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