23. Januar 2007

Skolverket: Verbot von Schleiern verstößt gegen Schulgesetz

Am 08.03.2006 wandte sich die Mutter eines 7-Jährigen Mädchens an Skolverket. Grund: die Minervaschule in Umeå hatte es dem Mädchen untersagt, während des Schultages einen Schleier zu tragen. Die Schule war der Ansicht, dass das Tragen des Schleiers gegen geltende Ordnungsregeln verstoße, die auch das Tragen von Schirmmützen oder Mützen untersagte.

Nun hat die schwedische Schulbehörde heute mitgeteilt, dass das ausgesprochene Verbot gegen das geltende Schulgesetz verstoße. Wenn die Schule dem Mädchen untersage, einen Schleier zu tragen, würde das Kind aufgrund seiner Religion vom Unterricht ausgeschlossen. Die Mutter hatte das Kind nach der Entscheidung an einer anderen Schule angemeldet.

Die Minervaschule hatte versucht damit zu argumentieren, dass lediglich Erwachsene das recht besitzen würden, ihre Kleidung aufgrund religiöser Überzeugungen zu wählen. Besonders für junge Mädchen bedeute das Tragen religiös motivierter Kleidung eine Unterdrückung des eigenen Bestrebens nach Freiheit und des Willens, eigene Entscheidungen zu treffen.

Skolverket wies diese Begründung zurück. Die Minervaschule wird von einer der prominentesten Anwältinnen Schwedens vertreten, Elisabeth Fritz, die sich besonders für Mädchen und Frauen einsetzt, die in Fragen der Ehre von ihrer Familie unterdrückt und verfolgt werden.

Elisabeth Fritz führt in ihrer Begründung des Widerspruchs gegen die erste Entscheidung Skolverkets unter anderem an, dass Frankreich am 15.03.2004 ein Gesetz eingeführt habe, dass religiöse Kleidung und religiöse Symbole in allgemeinbildenden Schulen verbiete. Am 29.06.2004 hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg der Universität Istanbul Recht gegeben, das Tragen von Kopftüchern aus religiösen Gründen zu untersagen. Elisabeth Fritz schrieb, es sei merkwürdig, dass europäische Richter keinen Verstoß gegen europäische Konventionen feststellten, schwedische Behörden aber der Ansicht seien, dass sie sich über solche Entscheidungen hinwegsetzen könnten.

2003 hatte Skolverket in einem anderen Fall einer Göteborger Schule recht gegeben, die das Tragen von Burkas während des Unterrichts untersagt hatte. Damals hatte die Behörde gesagt, dass auch wenn die Burka eine religiöse Stellungnahme ausdrücken würde, so müsse man den pädagogischen Auftrag der Schule höher einschätzen. Fritz schliesst daraus, dass Skolverket durch diese Entscheidung durchaus eingeräumt hätte, dass man die Religionsfreiheit in allgmeinbildenden Schulen einschränken könne.

Die heutige Begründung von Skolverket gibt es auf Schwedisch als PDF-Dokument auf der Homepage der Behörde.

Elisabeth Fritz erwägt nun, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. "Die Entscheidung von Skolverket kann gegen die Europäische Konvention verstoßen. Ich treffe täglich Klientinnen, die den Schleier nicht mehr tragen wollen, es aber nicht dürfen, und in diesem Fall geht es darum, dass die Schule sich um die Interessen eines Kindes gekümmert hat und darauf hat Skolverket keine Rücksicht genommen," sagte Fritz der Zeitung Svenska Dagbladet.

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